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Ab dem 1. September 2010 gelten in der Europäischen Union erweiterte Informationspflichten auf der Verpackung für bestimmte Lampen. Ziel ist es, die Waren im Hinblick auf ihre Effizienz und Umweltverträglichkeit für den Verwender eindeutig vergleichbar zu machen. Eine der wichtigsten neuen Vorschriften ist die Angabe des Lichtstroms.
Mit dem Verschwinden der Glühlampe tritt auch die Leistungsangabe in Watt als feste Bezugsgröße in den Hintergrund. Denn die verschiedenen modernen Technologien verbrauchen zur Produktion einer bestimmten Lichtmenge unterschiedlich viel Leistung.
Aussagekräftiger ist deshalb die Angabe des Lichtstroms in Lumen. Diese Einheit benennt die Lichtmenge, die von einer Lichtquelle in alle Richtungen abgegeben wird. Damit lässt sich die Helligkeit auch unterschiedlicher Lampentypen schnell miteinander vergleichen.
Hier ein Beispiel:
Als Alternative für eine Glühlampe mit 60 Watt / 710 Lumen bieten sich unter anderem folgende Typen an:
(Quelle: Voltimum)
In unserem Download-Bereich finden Sie eine komplette Lumen-Übersicht