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Aktuelles

22.03.2011

Verbraucherinformation zu LED- Röhrenlampen

Sicher auf LED- T8 Röhrenlampen umsteigen:

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BauA), zusammen mit Regierungspräsidium Kassel und VDE Prüf- und Zertifizierungsintitut GmbH, warnen vor Gefahren, die beim Wechsel von Leuchtstoffröhren auf LED- Röhrenlampen auftreten können.

Beim Wechsel zur neuen Technik sollte kein Umbau der Leuchte erfolgen, da die Gefahr von Stromschlägen oder Kurzschlüssen bestehen kann.

Am Markt befinden sich zurzeit vier Varianten von LED- Röhrenlampen:

  • Retrofit: die LED- Lampe wird zusammen mit einem speziellen Starter vertrieben. Ein Umbau der vorhandenen Leuchte ist beim Wechsel nicht notwendig.
  • Konversions- Variante: der Umbau der Leuchte ist erforderlich und hat die Konsequenz, dass der Umbauer zum Hersteller der Leuchte wird. Damit ist er für die Sicherheit verantwortlich. Zudem drohen Kurzschlüsse oder Stromschläge, wenn der Umbau nicht korrekt erfolgt.
  •  „Pseudo-Retrofit“- Variante: trotz anderslautender Bezeichnung auf der Lampe ist einen Umbau der Leuchte erforderlich. Diese hat die gleichen Konsequenzen wie die Konversions-Variante.
  • LED- Röhrenlampen mit elektrischem Durchgang: Experten aus der Produktsicherheit stufen diese Variante als besonders gefährlich ein. Da bei diesen Röhrenlampen die elektrischen Kontakte von Außen nicht sichtbar sind, besteht beim Wechseln der LED- Röhren die Gefahr eines Stromschlags.

Verbraucher sollten deshalb auf LED- Röhren verzichten, die nach Angaben der Hersteller keinen Starter benötigen.

Quelle: Pressemitteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
vom 03.02.2011